Pressemitteilung: Eine Schönheits-OP ist kein Weihnachtsgeschenk

(Berlin, 05.12.2019). Die VDÄPC (Vereinigung der Deutschen Ästhetisch-Plastischen Chirurgen) mahnt zur Vorsicht bei gut gemeinten weihnachtlichen Aktionen wie dem Verschenken von Ästhetisch-Plastischen Operationen. „Eine Schönheits-OP ist ein medizinischer Eingriff und kein Weihnachtsgeschenk“, erläutert VDÄPC-Präsident Prof. Dr. med. Dennis von Heimburg.

Ästhetische Behandlungen sind gefragt, Tendenz steigend. Besonderer Beliebtheit erfreuen sich „leichtere“ Eingriffe im Gesicht mit Botulinumtoxin oder Fillern für ein frisches und verjüngtes Aussehen. Diese können nach dem Beratungsgespräch beim Facharzt verhältnismäßig kurzfristig und unkompliziert durchgeführt werden. Die VDÄPC betont jedoch, dass Schönheitsoperationen nicht mit den üblichen Weihnachtsgeschenken wie beispielsweise Schmuck oder Büchern verglichen werden sollten. Auch wenn der Wunsch nach optischer Veränderung ganz oben auf der Wunschliste steht. „Es handelt es sich auch bei den kleineren Behandlungen um ein medizinisches Vorgehen mit allen damit verbundenen Risiken und nicht um ein typisches Konsumgut für Kurzentschlossene“, so Prof. von Heimburg.

Die Tragweite einer Schönheits-OP nicht unterschätzen

„Die Entscheidung für einen ästhetischen Eingriff sollte jeder Einzelne nur nach einer professionellen Beratung treffen“, empfiehlt Prof. von Heimburg. Diese Situation sei bei einer Schönheits-OP als Geschenk oder als Gutschein nicht gegeben, erklärt der VDÄPC-Präsident. „Es besteht die Gefahr, dass der Beschenkte in ungeplanten Zugzwang gerät, oder das Geschenk sogar als Kränkung empfinden kann.“ Auch kann der Schenker vorab nicht wissen, welche Behandlung der Facharzt empfehlen würde. Eine ästhetische Behandlung ist ein medizinisch-operativer Eingriff, der mit Bedacht gewählt werden sollte, so der Appell der VDÄPC.

Die Vereinigung der Deutschen Ästhetisch-Plastischen Chirurgen (VDÄPC) ist die größte Fachgesellschaft Ästhetischer Chirurgen in Deutschland. Die Mitglieder der VDÄPC sind sowohl niedergelassene Ärzte als auch Klinikärzte auf dem Fachgebiet der Plastischen und Ästhetischen Chirurgie. Die Mitglieder der VDÄPC müssen sich über die Ausbildung zum Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie hinaus kontinuierlich weiterbilden, um das fachliche Wissen und die praktischen Fertigkeiten auf einem konstant hohen und aktuellen Niveau zu halten.

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