Fakten und Kurzportrait

Gründungsdatum

20. September 1995 in Leipzig

Gründungszweck

Arbeits- und Interessensgemeinschaft von Plastischen Chirurgen mit dem Arbeitsschwerpunkt im Bereich Ästhetischer Chirurgie

Geschäftsstelle

Joachimsthaler Straße 31-32
10719 Berlin

Vorstand

Präsident

Prof. Dr. med. Detlev Hebebrand

Vize-Präsident

Dr. med. Alexander Schönborn

Sekretär

Dr. med. Katrin Müller

Schatzmeister

Dr. med. Sixtus Allert

Mitglieder

146 Mitglieder (Stand: Oktober 2023)

Akkreditiert durch:

DGPRÄC – Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen

IPRAS – International Confederation for Plastic, Reconstructive and Aesthetic Surgery

ISAPS – International Society for Aesthetic Plastic Surgery

Kurzportrait der Vereinigung der Deutschen Ästhetisch-Plastischen Chirurgen:

Die Fachgesellschaft Vereinigung der Deutschen Ästhetisch-Plastischen Chirurgen (VDÄPC) ist eine Tochter der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC).

Die Plastische Chirurgie wird von vier Säulen getragen:

  1. Ästhetische Chirurgie
  2. Rekonstruktive Chirurgie
  3. Verbrennungschirurgie
  4. Handchirurgie

Die VDÄPC ist die Arbeits- und Interessensgemeinschaft Ästhetisch-Plastischer Chirurgen mit dem Arbeitsschwerpunkt im Bereich Ästhetischer Chirurgie. Zur Ästhetischen Chirurgie gehören dienjenigen Eingriffe, die auf die Wiederherstellung und Verbesserung der Körperform und der Korrektur von sichtbar gestörten Körperfunktionen abzielen. Sie versucht, die Folgen angeborener Anomalien sowie erworbener oder altersbedingter Veränderungen des äußeren Erscheinungsbildes zu korrigieren. Die VDÄPC setzt für die ordentliche Mitgliedschaft den in Deutschland erworbenen Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie in der jeweils gültigen Fassung der Weiterbildungsordnung voraus.

Die VDÄPC verfolgt drei Hauptziele:

  1. Bürgschaft für Qualität und Kompetenz durch strenge Aufnahmekriterien ihrer Mitglieder
  2. Förderung von Forschung und Wissenschaft auf dem Gebiet der Ästhetisch-Plastischen Chirurgie sowie der Lehre und Weiterbildung
  3. Qualitätssicherung durch Unterstützung der Mitglieder im Bereich Qualitätsmanagement

Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie:

Die Facharztbezeichnung „Facharzt für Plastische Chirurgie“ wurde im Mai 2005 um den Zusatz „Ästhetische“ ergänzt. Die Bezeichnung lautet seitdem „Facharzt/Fachärztin für Plastische und Ästhetische Chirurgie“. Dieser Zusatz verdeutlicht, dass die Ästhetische Chirurgie ein Teilbereich der Plastischen Chirurgie ist und der Facharzt eine Weiterbildungszeit von mindestens sechs Jahren mit entsprechenden Prüfungen absolviert hat. Titel wie „Schönheitschirurg“ und „kosmetischer Chirurg“ sind ungeschützt und geben keine Auskunft über die Qualifikation des Arztes.