Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie
Der Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie ist seit 2005 ein anerkannter Facharzttitel. Damit wurde die ursprüngliche Bezeichnung „Plastischer Chirurg“ um den Zusatz „Ästhetischer Chirurg“ ergänzt und so der entsprechenden Weiterbildungsphase auf dem Gebiet Ästhetische Chirurgie Rechnung getragen.
Ein Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie verfügt über eine mindestens sechsjährige Ausbildung. Nach Abschluss des Studiums der Humanmedizin und dem Erhalt der Approbation durchläuft der Arzt zunächst eine zweijährige Basisweiterbildung im Bereich Chirurgie. Anschließend folgen vier Jahre auf dem Spezialgebiet Plastische und Ästhetische Chirurgie sowie davon fakultativ ein Jahr in einem anderen Gebiet der Chirurgie, Anästhesiologie, Frauenheilkunde oder der Pathologie. Insgesamt wird der Arzt bis zum Ende seiner Facharztausbildung über 600 Eingriffe selbstständig unter Anleitung eines erfahrenen Facharztes durchgeführt haben. Nach diesen umfassenden praktischen Erfahrungen und theoretischen Kenntnissen legt der Arzt eine entsprechende Prüfung zum Facharzt an der jeweiligen Landesärztekammer ab, bevor er offiziell den Titel „Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie“ tragen darf.
Die Bezeichnung „Schönheitschirurg“ ist zwar ein allgemein gebräuchlicher Ausdruck, ist aber nicht geschützt und gibt in keiner Weise die fachliche Qualifikation eines Arztes wieder. Bei der Suche nach dem geeigneten Arzt für einen ästhetisch-plastischen Eingriff ist daher allein die Bezeichnung „Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie“ ein staatlich geprüftes und vertrauenswürdiges Qualitätsmerkmal.