Pressemitteilung: Faltenbehandlungen: VDÄPC fordert Rezeptpflicht für Filler

(Berlin, 05.09.2019). Die Nachfrage nach ästhetischen Behandlungen im Gesicht ist steigend, und damit steigen auch die Komplikationen. Die Vereinigung der Deutschen Ästhetisch-Plastischen Chirurgen (VDÄPC) forderte am 27.08.2019 bei einer Sondersitzung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn die Verschreibungspflicht sämtlicher Fillerprodukte. „Eine Einschränkung des Anwenderkreises im Sinne der Patientensicherheit ist erforderlich“, so VDÄPC-Präsident Prof. Dr. med. Dennis von Heimburg.

Um dem Gesicht ein frisches und strahlendes Aussehen zurückzugeben, erfreuen sich in der Ästhetischen Chirurgie besonders Faltenbehandlungen mit Fillern steigender Beliebtheit. Die häufigsten Eingriffe bei Männern und Frauen sind Faltenunterspritzungen mit Botulinum, dicht gefolgt von Hyaluronbehandlungen. Während jedoch die Anwendung von Botulinumtoxin in ästhetischer Indikation als Arzneimittel zugelassen ist und nur von approbierten Ärzten durchgeführt werden darf, gelten Filler wie Hyaluronsäuren als Medizinprodukte ohne Rezeptpflicht. „Auch für das Präparat Hyaluronsäure muss es über die Medizinprodukte-Abgabeverordnung striktere Verordnungen geben“ fordert Prof. von Heimburg (VDÄPC). Derzeit werden viele Filler als Medizinprodukte auch über das Internet gehandelt, und viele Fälschungen sind dabei im Umlauf.  

Risiken bei unsachgemäßer Anwendung

Aufgrund der steigenden Nachfrage nach Fillerkorrekturen hat auch die Anwendung von Hyaluron-Präparaten in den vergangenen Jahren massiv zugenommen. Mittlerweile bieten neben approbierten Fachärzten auch Kosmetikstudios und Heilpraktiker ohne umfassende medizinische Ausbildung ästhetische Gesichtsbehandlungen mit Hyaluronpräparaten an. Fallbeispiele der letzten Jahre bestätigen hierbei das vermehrte Auftreten von Komplikationen durch eine fehlerhafte Anwendung. Prof. von Heimburg warnt: „Die unsachgemäße Anwendung von Hyaluronsäure stellt eine Gefahr für den Patienten dar.“ Nicht nur kann die Fehlanwendung von Hyaluronpräparaten im ästhetischen Bereich zu einer optischen Entstellung führen, sondern sie kann zu ernsthaften gesundheitlichen Problemen von akuten Infektionen bis hin zur Gefäßembolie und Erblindung führen. Solche Komplikationen müssen sofort erkannt werden und unmittelbar medizinisch behandelt werden.

Nur geschulte Fachärzte sollen Filler verwenden

Die VDÄPC fordert deswegen, dass auch nur speziell geschulte Fachärzte  Faltenunterspritzungen mit Hyaluronsäure durchführen sollen, um gesundheitliche Probleme in Folge von ästhetischen Gesichtsbehandlungen zu minimieren und den Missbrauch der Präparate einzudämmen. Aufgrund der speziellen Anatomie ist im Kopf- und Halsbereich die Injektion dieser Präparate ohne medizinisch-anatomische Fachkenntnis besonders risikoreich. An der Forderung beteiligen sich neben der VDÄPC die folgenden Fachgesellschaften: Deutsche Gesellschaft für Ästhetische Botulinum- und Fillertherapie (DGBT),  Deutsche Gesellschaft für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie (DGPRÄC),  Deutsche Gesellschaft für Dermatochirurgie (DGDC), Berufsverband der deutschen Dermatologen (BVDD),  Deutsche Dermatologische Gesellschaft (DDG).

Die Vereinigung der Deutschen Ästhetisch-Plastischen Chirurgen (VDÄPC) ist die größte Fachgesellschaft Ästhetischer Chirurgen in Deutschland. Die Mitglieder der VDÄPC sind sowohl niedergelassene Ärzte als auch Klinikärzte auf dem Fachgebiet der Plastischen und Ästhetischen Chirurgie. Die Mitglieder der VDÄPC müssen sich über die Ausbildung zum Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie hinaus kontinuierlich weiterbilden, um das fachliche Wissen und die praktischen Fertigkeiten auf einem konstant hohen und aktuellen Niveau zu halten.

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