Kein Anhalt für erhöhte Brustkrebsrate durch PIP-Implantate

Die Aufarbeitung der Brustkrebsfälle aus Frankreich, die in Zusammenhang mit den PIP-Implantaten für berechtigte Verunsicherung gesorgt haben, kann keinen direkten Zusammenhang zwischen dem „Billig-Silikon“ und dem Auftreten von Brustkrebs erkennen lassen. So die letzte Information aus dem Französischen Gesundheitsministerium.

In diesem Zusammenhang kann die VDÄPC den wenigen Frauen, die in Deutschland mit PIP-Implantaten bei Brustvergrößerungen versorgt wurden, die Angst vor einem erhöhten Krebsrisiko nehmen. Statistisch haben Frauen mit Brustimplantaten ein geringeres Brustkrebsrisiko, da die Wahrscheinlichkeit von Brustkrebs mit dem Brustvolumen ansteigt und Frauen, die sich einer Brustvergrößerung unterziehen, in den meisten Fällen weniger Drüsengewebe haben, das bösartig entarten kann.

Grundsätzlich sind die Mitglieder unserer Vereinigung nachdrücklich gehalten, Frauen nach Brustvergrößerungen einen Implantatpass auszuhändigen, auf dem Hersteller, Seriennummer, Größe und Form des Implantates vermerkt sind. Sind kein Implantatpass und keine Informationen über den Hersteller vorhanden, empfiehlt die VDÄPC im Zweifel einen Facharzt für Plastisch-Ästhetische Chirurgie aufzusuchen und um Rat zu fragen. Diese haben sich an die Einhaltung von Qualitätsstandards und des Medizinproduktegesetzes gebunden.

Die genaue Anzahl der Frauen, die in Deutschland PIP-Implantate erhalten haben, ist nicht bekannt, da diese überwiegend im Rahmen von Sonderaktionen angeboten und eingesetzt worden sind. Besonders günstig angebotene Brustvergrößerungen können auch ein Indiz für die Verwendung billiger Implantate sein.

Obwohl das Brustkrebsrisiko in keiner Kausalität zu den Billigimplantaten steht, steigt durch evtl. Risse und das Auslaufen des Industriesilikons das Risiko von Entzündungen, Infektionen und Verschleppung von Silikon. Diese Komplikationen erfordern die Entfernung der Implantate bzw. einen Austausch gegen neue Qualitätsimplantate. Nach der aktuellen Gesetzeslage in Deutschland sind die Krankenkassen allerdings gezwungen, die Patienten nach kosmetischen Operationen auch an der Beseitigung der Komplikationen zu beteiligen.

Solange keine Beschwerden bestehen, ist ein Austausch nicht dringend geboten. Eine Untersuchung und entsprechende Beratung kann im Rahmen der routinemäßigen Nachsorge beim Plastischen Chirurgen erfolgen