Führende Ästhetisch-Plastische Chirurgen fordern Konsequenzen aus dem PIP-Skandal
Führende Ästhetisch-Plastische Chirurgen fordern Konsequenzen aus dem PIP-Skandal. Als Fazit der Frühjahrsakademie der Vereinigung Deutscher Ästhetisch-Plastischer Chirurgen (VDÄPC) in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC) sprechen sich die Fachverbände für eine Verschärfung der Zulassungskriterien für Medizinprodukte aus. Zudem betonen die Chirurgen, dass Patienten, die durch Betrug zu Schaden gekommen sind, nicht zusätzlich finanziell belastet werden dürfen. „Wir lassen die Patienten jetzt nicht allein“, so VDÄPC-Präsident Prof. Dr. Wolfgang Gubisch, „die Krankenkassen sollten dies auch nicht tun.“
PIP-Skandal Schwerpunkt der Frühjahrsakademie 2012
Auf Initiative von Tagungspräsident Dr. Peter Hollos widmeten sich die Teilnehmer der diesjährigen Frühjahrsakademie in Stuttgart dem Thema PIP in einer Panelsitzung. Daran nahmen nicht nur Ästhetisch-Plastische Chirurgen, sondern auch Vertreter aus Politik und Rechtswissenschaft sowie der Krankenkassen und Medien teil. „Die Frühjahrsakademie ist der ideale Rahmen, um sich über ein so wichtiges Thema auszutauschen“, so Hollos.
„Implantate müssen sicher sein“
Entscheidend sei, so das Fazit der Fachärzte, dass es gar nicht erst zu einem so weit reichenden Betrugsfall komme. „Der PIP-Skandal offenbart Lücken im Zulassungsrecht“, zeigt sich DGÄPC-Präsident Dr. Sven von Saldern besorgt. Ärzte aller Fachrichtungen müssen sich darauf verlassen können, dass Produkte, die für den medizinischen Gebrauch zugelassen sind, höchsten Qualitätsansprüchen genügen und für ihre Patienten keine Gefahr darstellen. „Geprüfte und zugelassene Implantate müssen tatsächlich sicher sein“, so von Saldern. Die Fachärzte begrüßen die Ankündigung des zuständigen EU-Kommissars John Dalli, bei der Revision des europäischen Medizinprodukterechts entsprechend nachzubessern.
DGÄPC, DGPRÄC und VDÄPC fordern Streichung des § 52 Absatz 2
Weitgehend umstritten ist aktuell noch die Frage nach der Kostenübernahme bei der Entfernung der schadhaften PIP-Implantate. Laut geltendem Recht (§ 52 Absatz 2 SGB V) müssen die Krankenkassen Versicherte an den Behandlungskosten beteiligen, sofern die Krankheit auf eine ästhetische Operation zurückzuführen ist. „Patienten Ästhetisch- Plastischer Chirurgen sind demnach schlechter gestellt als Raucher, Extremsportler oder andere, die vorsätzlich gesundheitliche Risiken eingehen. Der Paragraph 52 ist Ausdruck einer beginnenden Entsolidarisierung der Solidargemeinschaft“, konstatiert Prof. Dr. Peter M. Vogt, Präsident der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC). „Dabei wird die ästhetische Chirurgie einseitig negativ stigmatisiert“, so Vogt. DGÄPC, DGPRÄC und VDÄPC fordern daher die Streichung des § 52 Absatz 2.
09.05.2012