VDÄPC Fellowship
Jedes Jahr verleiht die VDÄPC ein “Fellowship”, ein Reisestipendium für förderungswürdige Forschungsaufenthalte. Die Zeitdauer des Fellowship muss sich auf 4 Wochen erstrecken. Der Zeitraum ist an einem Stück zu nehmen.
In Ausnahmefällen kann auf Antrag an das Entscheidungsgremium ein Studienaufenthalt von weiteren 4 Wochen in einer anderen Institution genehmigt werden.
Kriterien:
1. Für ein Fellowship kommen in Frage, sich in der Ausbildung befindliche Plastische Chirurgen 2 Jahre vor der Facharztprüfung, oder Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie bis 2 Jahre nach der Facharztprüfung.
2. DGPRÄC-Mitgliedschaft (voll oder assoziiert) muss bestehen
Bewerbungsunterlagen:
1. Lebenslauf mit Passbild
2. Detaillierte medizinische Laufbahn
3. Publikationsliste und gehaltene Vorträge
4. OP-Katalog (abgezeichnet durch den Ausbilder)
5. 2 Empfehlungsschreiben von Paten (VDÄPC-Mitglieder)
6. Bestätigung des (der) vereinbarten Studienaufenthaltes (e) durch den (die) Gastgeber.
Dem Vorstand der VDÄPC ist spätestens 4 Wochen nach Beendigung des Studienaufenthaltes ein Bericht über das Fellowship vorzulegen. Bei der nächsten Frühjahresakademie der VDÄPC ist der Studienaufenthalt den Mitgliedern im Rahmen eines Vortrags vorzustellen.
Entscheidungsgremium:
Präsident der VDÄPC und 2 weitere VDÄPC Mitglieder
Finanzielle Ausstattung des Fellowship:
EURO 1000,-/pro Monat für Aufenthalte in Deutschland, Österreich und der Schweiz
EURO 1500,-/pro Monat für Aufenthalte außerhalb Deutschland, Österreich
und der Schweiz
Einsendeschluss:
Die Bewerbung muss bis zum 31. Januar des jeweiligen Jahres bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.