VDÄPC-Fellowship
Details:
Jedes Jahr verleiht die VDÄPC ein "Fellowship", ein Reisestipendium, an förderungswürdige Forschungsaufenthalte. Die Zeitdauer des Fellowship kann sich von 4 Wochen bis maximal acht Wochen erstrecken, wobei der jeweilige Zeitraum an einem Stück zu nehmen ist.
Kriterien:
- Für ein Fellowship kommen in Frage, sich in der Ausbildung befindliche Plastische Chirurgen 2 Jahre vor der Facharztprüfung, oder Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie bis 2 Jahre nach der Facharztprüfung.
- DGPRÄC-Mitglieder (voll oder assoziiert)
Bewerbungsunterlagen:
- Lebenslauf mit Passbild
- Detaillierte medizinische Laufbahn
- Publikationsliste und gehaltene Vorträge
- OP-Katalog (abgezeichnet durch den Ausbilder)
- 2 Empfehlungsschreiben von Paten (VDÄPC-Mitglieder)
- Bestätigung des (der) vereinbarten Studienaufenthaltes (e) durch den (die) Gastgeber.
Dem Vorstand der VDÄPC ist spätestens 4 Wochen nach Beendigung des Studienaufenthaltes ein Bericht über das Fellowship vorzulegen.
Entscheidungsgremium:
- Präsident der VDÄPC und 2 weitere VDÄPC Mitglieder
Finanzielle Ausstattung des Fellowship:
- EURO 1000,-/pro Monat für Aufenthalte in Deutschland, Österreich und der Schweiz
-
EURO 1500,-/pro Monat für Aufenthalte außerhalb Deutschland, Österreich
und der Schweiz
Einsendeschluss:
Die Bewerbung muss bis zum 31. Januar des jeweiligen Jahres bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.
