VDÄPC-Fellowship

Details:

Jedes Jahr verleiht die VDÄPC ein "Fellowship", ein Reisestipendium, an förderungswürdige Forschungsaufenthalte. Die Zeitdauer des Fellowship kann sich von 4 Wochen bis maximal acht Wochen erstrecken, wobei der jeweilige Zeitraum an einem Stück zu nehmen ist.

Kriterien:

  1. Für ein Fellowship kommen in Frage, sich in der Ausbildung befindliche Plastische Chirurgen 2 Jahre vor der Facharztprüfung, oder Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie bis 2 Jahre nach der Facharztprüfung.
  2. DGPRÄC-Mitglieder (voll oder assoziiert)

Bewerbungsunterlagen:

  1. Lebenslauf mit Passbild
  2. Detaillierte medizinische Laufbahn
  3. Publikationsliste und gehaltene Vorträge
  4. OP-Katalog (abgezeichnet durch den Ausbilder)
  5. 2 Empfehlungsschreiben von Paten (VDÄPC-Mitglieder)
  6. Bestätigung des (der) vereinbarten Studienaufenthaltes (e) durch den (die) Gastgeber.

Dem Vorstand der VDÄPC ist spätestens 4 Wochen nach Beendigung des Studienaufenthaltes ein Bericht über das Fellowship vorzulegen.

Entscheidungsgremium:

  • Präsident der VDÄPC und 2 weitere VDÄPC Mitglieder

 Finanzielle Ausstattung des Fellowship:

  • EURO 1000,-/pro Monat für Aufenthalte in Deutschland, Österreich und der Schweiz
  • EURO 1500,-/pro Monat für Aufenthalte außerhalb Deutschland, Österreich
    und der Schweiz

Einsendeschluss:

Die Bewerbung muss bis zum 31. Januar des jeweiligen Jahres bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

 

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